Änderungen zum Impressum auf Webseiten
May 16, 2024
Änderungen zur Anbieterkennzeichnungspflicht (Impressum) auf Webseiten
Als Webseiten-Betreiber ist es wichtig, dass Sie Ihre Impressumsangaben entsprechend den aktuellen gesetzlichen Anforderungen anpassen. Wenn das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) in Kraft tritt und das Telemediengesetz (TMG) ersetzt, sollte das Impressum entsprechend aktualisiert werden. Es ist empfehlenswert, bereits jetzt jegliche Hinweise auf das TMG zu entfernen, da ein Verweis auf das Gesetz nicht zwingend erforderlich ist.
Kurz und knapp - was ist zu tun
- Gibt es eine Internetseite?
- Ja, dann das Impressum der betreffenden Internetseite aufrufen.
- Auf der Seite nach "TMG" suchen.
- Treffer?
- Auf der Seite zusätzlich nach "Telemediengesetz" suchen.
- Wenn es Suchtreffer gibt, dann gibt es auch Handlungsbedarf: Jegliche Hinweise auf das Telemediengesetz bzw. TMG einfach aus dem Impressum entfernen! Das wird ohnehin empfohlen, weil es nicht verpflichtend ist, auf die Norm selbst hinzuweisen. Eine Fehlerquelle weniger.
Es genügt, wenn aus dem Impressum ersichtlich ist, wer für die Internetseite verantwortlich ist. TMG und künftig DDG müssen nicht angegeben werden. Online Datenschutz und Cybersecurity Schulungen Seit diesem Jahr setzen wir passend zur hohen Cyber-Bedrohungslage auf Awarness Trainings - eine Komibination aus E-Learnings zu den Themen IT-Sicherheit & Datenschutz sowie einer Phishing Kampagne zur Sensibilisierung Ihrer Mitarbeiter für Cyberangriffe.