Haben Sie Ihre neuen Standardvertragsklauseln (SCC) unterschrieben?
31.1.2023 Andrea Andersen
Inhaltsverzeichnis
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Seit dem 27.12.2022 gelten nur noch die neuen Standardvertragsklauseln(eng. Standard Contractual Clauses SCC). Altverträge dürfen nicht mehr verwendet werden! Hier erfahren Sie kurz und knapp, was zu tun ist.
Was sind überhaupt Standardvertragsklauseln?
“Die neuen Standardvertragsklauseln bieten Unternehmen die Möglichkeit, den Datentransfer in Drittländer rechtssicher und flexibel zu gestalten.” - Andrea Andersen, Datenschutzexpertin
Standardvertragsklauseln (SCC) sind von der Europäischen Kommission festgelegte Vertragstexte, die den Datentransfer zwischen der Europäischen Union und Drittländern (wie z. B. der USA) absichern sollen. Mit der Unterzeichnung von SCC werden Datenverarbeitungen außerhalb der EU auf ein vergleichbares EU-Schutzniveau angehoben.
Seitdem das Datenschutzabkommen „Privacy Shield“ zwischen der EU und der USA im Jahr 2020 vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) gekippt wurde, werden mit dem Abschließen der Standardvertragsklauseln und ggf. weiterer zusätzlicher Maßnahmen wie dem Transfer Impact Assessment angemessene Schutzniveaus für Drittländer hergestellt.
Warum muss ich neue Standardvertragsklauseln unterschreiben?
Die EU-Kommission hat bereits Anfang Juni 2021 neue Standardvertragsklauseln beschlossen. Es wurde eine Umstellungsfrist für Altverträge bis Ende 2022 vereinbart. Diese ist nun ausgelaufen.
Die neuen Standardvertragsklauseln schaffen mehr Rechtssicherheit beim Datentransfer in Drittstaaten (z. B. USA, Japan, China und Indien)
Sie machen eine flexiblere Vertragsgestaltung möglich.
So gehen Sie vor:
Prüfen Sie, an welche Dienstleister, Tools etc. außerhalb der EU Sie personenbezogene Daten übermitteln
Stellen Sie fest, ob Sie bereits die neuen Standardvertragsklauseln abgeschlossen haben
Tauschen Sie ggf. alte Versionen , die bis zum 27.12.2022 zulässig waren, gegen eine neue Version aus
Fragen Sie im Zweifel bei Ihren Dienstleistern nach und bitten Sie um den Abschluss eines neuen Vertrags
Übersenden Sie Ihrem OSYSCON Datenschutzbeauftragten die neu abgeschlossenen Verträge. Sie müssen im Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten dokumentiert werden.
Man erkennt die neuen Verträge an einem modularen Aufbau, d. h. es können verschiedene Konstellationen mit mehreren Vertragspartnern abgedeckt werden
Modul 1: Verantwortlicher ↔ Verantwortlicher
Modul 2: Verantwortlicher ↔ Auftragsverarbeiter
Modul 3: Auftragsverarbeiter ↔ Unterauftragsverarbeiter
Modul 4: Auftragsverarbeiter ↔ Verantwortlicher
Die Module können individuell zusammengesetzt werden. Es gibt allgemeine, stets zu berücksichtigende und zusätzliche, individuelle Module, die es zwischen den Vertragsparteien zu regeln gilt.
Sind Sie sich unsicher, ob Sie die neuen Standardvertragsklauseln (SCC) korrekt abgeschlossen haben?
Wir unterstützen Sie gerne mit unserem Datenschutz-Service. Kontaktieren Sie uns, um mehr zu erfahren.