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Künstliche Intelligenz (KI) in Unternehmen - Teil 1

27.8.2024 Andrea Andersen

Künstliche Intelligenz (KI) wird in der modernen Geschäftswelt immer mehr eingesetzt. Die Aufgaben, die KI-Systeme übernehmen können, sind vielfältig und reichen von der Automatisierung von Routineprozessen bis hin zur Unterstützung bei komplexen Entscheidungsfindungen. Unternehmen nutzen KI, um ihre Effizienz zu steigern und Kosten zu senken. Doch wie lässt sich Künstliche Intelligenz datenschutzkonform in Unternehmen integrieren? Mit dieser Frage beschäftigen sich die nächsten Ausgaben unseres Newsletters. In den ersten beiden Teilen erklären wir Ihnen ein paar Grundlagen zu KI-Systemen. Möchten Sie die Grundlagen überspringen, finden Sie hier den zweiten Teil. Im dritten Teil geht es dann um die Nutzung von hochriskanten KI-Systemen, während der vierte Teil eine Anleitung zum datenschutzkonformen Einsatz von KI enthalten wird.

Was unterscheidet eine KI von herkömmlichen Softwaresystemen und Programmieransätzen?

Künstliche Intelligenz kann eigenständig aus Daten lernen und sich an neue Informationen anpassen, während herkömmliche Software feste Regeln und Algorithmen befolgt. Traditionelle Programmieransätze erfordern explizite Anweisungen für jede mögliche Situation, während KI-Systeme Muster erkennen und Prognosen treffen. KI ermöglicht dadurch komplexere und dynamischere Problemlösungen im Vergleich zu konventionellen Softwaresystemen.

Kategorisierung von KI-Systemen

KI-Systeme lassen sich in unterschiedlichster Weise kategorisieren. Hier eine mögliche Einordnung:

  1. Nach Funktionalität und Intelligenzniveau (schwach, stark, superintelligent bzw. offen, geschlossen)

  2. Nach Lernmethoden (überwachtes Lernen, unüberwachtes Lernen, bestärkendes Lernen)

  3. Nach Anwendungstyp (regelbasierte Systeme, maschinelles Lernen, tiefe neuronale Netze)

  4. Nach Interaktionsweise (reaktive Maschinen, begrenztes Gedächtnis, Theorie des Geistes, Selbstbewusstsein)

  5. Nach Domäne (visuelle KI, sprachverarbeitende KI, Robotics)

Geschlossene und offene KI-Systeme

Geschlossene KI-Systeme sind typischerweise schwache KI (Narrow AI). Sie sind auf bestimmte Aufgaben und Daten beschränkt und haben keine oder nur eine sehr begrenzte Fähigkeit sich anzupassen und aus neuen Daten oder Erfahrungen zu lernen. Geschlossene KI-Systeme sind grundsätzlich nur für einen bestimmten Personenkreis (z.B. Beschäftigte) zugänglich, die Eingabe- und Ausgabedaten verbleiben beim Unternehmen. Die eingegebenen oder durch Verarbeitung im KI-System erzeugten Daten werden für Trainingszwecke der KI nicht verwendet. Aus datenschutzrechtlicher Sicht bieten geschlossene Systeme eine bessere Kontrolle über die Datenverarbeitung. Im Gegensatz zu offenen Systemen. Diese zeichnen sich dadurch aus, dass sie über das Internet einem unbestimmten Personenkreis zugänglich sind und die Eingabedaten für das KI-System weiterverwendet werden. Die Risiken liegen hier im Kontrollverlust über die Daten und der damit verbundenen Frage, ob eine Rechtsgrundlage für die Weiterverarbeitung der Daten besteht. Die DSK (Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder) kommt daher zu dem Schluss, dass geschlossene Systeme vorzuziehen sind.

Wichtige Grundregeln bei Nutzung von KI-Systemen

  • KI-Systeme sind nicht perfekt und können Fehler machen. Überprüfen Sie Inhalte , z.B. durch die Nutzung mehrerer KI-Systeme und dem Abgleich der Ergebnisse.

  • KI-generierte Inhalte sollten immer kritisch hinterfragt und überprüft werden. Die KI ist nicht allwissend. KI eignet sich besonders gut für Fleißarbeiten.

  • Verwenden Sie offene KI-Systeme verantwortungsvoll. Alle Daten, die Sie eingeben, werden Allgemeingut. Sensible, personenbezogene und unternehmensspezifische Daten gehören nicht in die KI!

  • Die Funktionsweise und Quellen der KI müssen beachtet werden. Quellenangaben sollten überprüft werden.

  • Achten Sie darauf, dass Sie die Nutzungsbedingungen des KI-Tools einhalten und mit Ihrem KI-generierten Inhalt keine fremden Urheberrechte verletzen. Je stärker die KI-Ergebnisse den urheberrechtlich geschützten Materialien ähneln, desto wahrscheinlicher ist die Verletzung von Urheberrecht. Das kann aber nur anhand von Einzelfallbetrachtungen eingeordnet werden.

Wir unterstützen Sie gerne bei der Entwicklung einer Richtlinie für den Einsatz von KI in Ihrem Unternehmen! Kontaktieren Sie uns, um mehr zu erfahren.